Geschäftsordnung des Preiskomitees

A Einleitung

  1. Der SFCD vergibt jährlich einen Literaturpreis auf Grund § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung.

  2. Der Name dieses Preises lautet "Deutscher Science Fiction Preis - verliehen vom Science Fiction Club Deutschland e.V. (SFCD)".

B Auswahlmodus

  1. Das Komitee liest und bewertet deutschsprachige SF mit dem im Impressum des Buches angegebenen jeweils aktuellen Erscheinungsjahr.

  2. Die Texte müssen dem Bereich der Science Fiction oder Phantastik entstammen. Im Zweifelsfall wird diese Definition zugunsten eines Textes ausgelegt.

  3. Trilogien, Tetralogien etc. können entweder als Einzelbände oder als Ganzes nominiert werden. In letzterem Fall muss das Erscheinungsdatum des letzten Bandes im Jahr der Vergabe liegen.

  4. Ein Text kann nominiert werden, wenn er im fraglichen Jahr zum ersten Mal erscheint. Texte aus Zeitschriften werden auf Antrag eines Komiteemitgliedes in die Wertung genommen.

  5. Bände aus Heftserien oder deren Fortsetzungen in Buchform können nicht nominiert werden, wohl aber damit zusammenhängende Einzelromane oder Kurzgeschichten.

  6. Bei Differenzen, ob ein Text zugelassen wird, entscheidet das Komitee mit einfacher Mehrheit.

C Vorauswahl

  1. Jedes Komiteemitglied bemüht sich, möglichst viele deutschsprachige Romane und Kurzgeschichten des jeweiligen Vergabejahres zu lesen.

  2. Der Komiteevorsitzende ist angehalten vor der Vorauswahl anhand der Komiteegröße und in Rücksprache mit dem Komitee die Zahl der zu nominierenden Romane und Kurzgeschichten festzulegen. Bei einem Komitee von mehr als zehn Mitgliedern sollte jedes Mitglied nur einen Roman vorschlagen, bei weniger Mitgliedern kann die Zahl auf zwei erhöht werden. Die Zahl der zu nominierenden Kurzgeschichten kann zwischen zwei und drei gewählt werden. Sollten zu wenige Vorschläge eingehen, so kann der Vorsitzende eine Nachnominierung zulassen. Jedes Mitglied schlägt mindestens einen Roman und eine Kurzgeschichte zur Auswahl vor.

  3. Die Vorauswahl muss kurz begründet werden.

  4. Bis spätestens vier Monate vor dem Vergabezeitpunkt werden die Nominierungen dem/der Vorsitzenden zugesandt. Der genaue Termin wird jährlich im internen Rundschreiben festgelegt. Es gilt das Datum des Poststempels.

  5. Der/die Vorsitzende fasst die Vorschläge zusammen und ermittelt die sechs Romane und acht Kurzgeschichten mit den meisten Stimmen.

  6. Bei Stimmgleichheit für die Plätze 6 (Romane) und 8 (Kurzgeschichten) gelangen alle Titel mit dieser Stimmenzahl in die Endauswertung.

D Endauswahl

  1. Jedes Mitglied des Komitees liest und bewertet alle in die Endausscheidung gelangten Texte.

  2. Für einen Titel können 0 - 15 Punkte vergeben werden, die Punktevergabe sollte sich dabei an der Stärke des zu bewertenden Feldes orientieren, d.h. 15 Punkte für den stärksten, 0 Punkte für den schwächsten Text. Es kann mehrmals die gleiche Punktzahl vergeben werden.

  3. Die Bewertungen müssen mit mindestens fünf Zeilen begründet werden.

  4. Die Bewertungen sind bis spätestens zwei Monate vor der Preisvergabe der/dem Vorsitzenden oder einer im Rundschreiben zu benennenden neutralen Person zuzusenden. Der genaue Termin wird jährlich im Rundschreiben festgelegt. Es gilt das Datum des Poststempels.

  5. Der Roman/die Kurzgeschichte mit dem besten Punktedurchschnitt (Summe der Punkte dividiert durch die Anzahl der Bewerter) hat den Preis gewonnen.

  6. Der/die Vorsitzende ermittelt die Sieger beider Kategorien und informiert die Mitglieder des Komitees sowie den Vorstand des SFCD.

  7. Die Preisträger werden von der/dem Vorsitzenden gegebenenfalls über die Verlage informiert und zur Preisverleihung eingeladen.

E Laudatio

  1. Jeweils ein Mitglied des Komitees erarbeitet auf Grund der Kritiken der anderen Komiteemitglieder die Laudatio Roman/Kurzgeschichte und legt sie dem Komitee binnen eines Monats zur Begutachtung vor.

  2. Der endgültige Text wird bei der Preisverleihung verlesen und in den ANDROMEDA NACHRICHTEN abgedruckt.

F Preisgestaltung

  1. Die Sieger erhalten eine Urkunde und einen Preis, über den jährlich beraten wird.

  2. Preis und Urkunde, sowie entweder Anfahrt (max. Kosten in Höhe einer Bahnfahrt zweiter klasse) oder Hotelzimmer (nach Wahl des SFCD, für maximal zwei Übernachtungen) des Preisträgers zur Preisverleihung werden vom SFCD finanziert.

G Preisverleihung

  1. Die Bekanntgabe der Preisträger sowie die Verleihung des Preises erfolgt auf dem SFCD-Con bzw. dem Con, auf dem der SFCD seine jährliche Mitgliederversammlung abhält. Falls das Überreichen des Preises auf dem Con nicht möglich ist, sollte der Preis durch bei den Autoren ortsansässige Komiteemitglieder (SFCD-Mitglieder) übergeben oder per Post zugestellt werden.

  2. Die Veranstalter des SFCD-Cons sind gebeten, dies als Programmpunkt einzuplanen. Kontakt erfolgt über ein zu bestimmendes Komiteemitglied.

H Kommunikation

  1. Die Kommunikation innerhalb des Komitees erfolgt im APA-System. Jedes Komiteemitglied verfasst in jährlich neu festzulegenden Abständen ein Rundschreiben, in dem gelesene Bücher/Texte angegeben und besprochen werden. Zusammenstellung und Versand der APA, Literaturliste und Vorwort werden von dem Komiteevorsitzenden übernommen.

  2. Der Vorsitzende des Komitees informiert den Vorstand des SFCD regelmäßig über die Arbeit des Komitees und über außergewöhnliche Vorfälle. Die Mitglieder des SFCD werden über die ANDROMEDA NACHRICHTEN über die Arbeit des Komitees informiert.

I Versand von Leseexemplaren

    Nach Bekanntgabe der Nominierungslisten schreibt jedes Mitglied dem Komiteevorsitzenden, von welchen Werken er noch Leseexemplare benötigt und welche Texte er selbst verleihen kann. Mit diesen Angaben erstellt der Komiteevorsitzende Rundlaufpläne für die Leseexemplare und fordert gegebenenfalls dafür benötigte und für den Verleih angebotene Texte bei den jeweiligen Mitgliedern an.


J Sonstiges

  1. Das Komitee besteht aus möglichst vielen Mitgliedern, die sich nach Aufruf in AN für die Arbeit zur Verfügung stellen. Personen, die nicht dem SFCD angehören, können ebenfalls in das Komitee berufen werden. Das Komitee soll jedoch mindestens zu 75 Prozent aus SFCD-Mitgliedern bestehen.

  2. Der/die Vorsitzende wird jährlich neu vom Komitee gewählt und muss dem SFCD angehören.

  3. Ausgefallene Mitglieder werden nach Möglichkeit vom Komitee ersetzt.

  4. Diese Ordnung kann jährlich vom Komitee nach Zustimmung des SFCD-Vorstands oder von diesem verändert werden.

  5. Diese Ordnung tritt durch Beschluss des Vorstandes ab 1.6.2001 in Kraft.


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